Wie wird gefördert?

Finanzielle Förderung

Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.

Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Vergeben wird das Stipendium - je nach Beruf - von Ihrer Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die SBB Ihre Ansprechpartnerin.

Förderantrag

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Vor der Anmeldung zu einer Maßnahme stellen sie einen Antrag auf Förderung bei ihrer jeweiligen Stipendienbetreuung.

Förderzeitraum

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben: Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden.

Es gilt also: erst Aufnahme, dann Förderung. Vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen können nur dann gefördert werden, wenn Sie dies vor Beginn des Lehrgangs und gleichzeitig mit der Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium mit Ihrer Kammer, Berufsbildungsstelle oder der SBB abgesprochen haben (je nachdem wer Ihr Ansprechpartner ist).

Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.